Hegering
Düsseldorf-Benrath
in der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann e.V.
im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.

21.07.2022
Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass in diesem Jahr unsere Hubetusmesse am Sonntag den 25. September 2022 um 11:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Cäcilia Benrath stattfinden wird.
Direkt im Anschluss an die Messe laden wir Sie herzlich auf ein gemütliches Beisammensein im Hof des St. Cäcilia Stiftes in Benrath ein; auch dieses wird u.a. von einem Bläserchor mitgestaltet. Für Speis und Tank ist selbstverständlich gesorgt.
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17.06.2022
​Der Hegering Benrath hat eine eigene Jagdhorn-Bläsergruppe in das Leben gerufen. Unter großer Beteiligung findet jeden Montag die Ausbildung, unter der Leitung von Albert Begon (Leitung Monheimer Bläser-Corp), statt.
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17.06.2022
Der monatlichen Stammtische werden bis auf weiteres nicht in einem festen Stammlokal stattfinden.
Wie gehabt:
​Für interessierte Gäste: bitte wenden sich an einen der Vorstände, diese können ihnen dann den dann aktuellen Stammtischort mitteilen.
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28.03.2022
Der nächste Stammtisch, Mittwoch der 06.04.2022, findet nicht wie üblich im Jägerhof statt. Die Hegeringmitglieder sind informiert. Für interessierte Gäste: bitte wenden sich an einen der Vorstände, diese können ihnen dann den Stammtischort mitteilen.
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02.02.2022
Stammtisch wieder online abgehalten
Die derzeitige Situation lässt uns nur die Möglichkeit den Stammtisch wiedereinmal online abzuhalten. In kleiner Runde wurde sich angeregt unterhalten. Auch, wie beim Präsenz-Stammtisch, wurden einige Runden konsumiert.
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22.11.2021
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Bäumchenschlagen
Am Sonntag den 19.12.2021 treffen wir uns auch dieses Jahr wieder zum obligarorischen Bäumchenschlagen bei unserem Hegering Kollegen Dankwart von Dörnberg auf seiner Forstverwaltung Schlosshof Garath.
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Die Mitglieder und Freunde des Hegering Düsseldorf-Benrath sind herzlich eingeladen. Herr von Dörnberg hat fakultativ Gulaschsuppe und Glühwein vorbereitet und wer seinen Tannenbaum selbst aussuchen und schlagen will hat dann dort die Gelegenheit dazu.
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Wir bitten die in NRW gütigen Covid-Regeln zu beachten.
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22.11.2021
​Jahreshauptversammlung
Am Mittwoch den 01.12.2021 findet die Jahreshauptversammlung des Hegering Düsseldorf-Benrath statt. Eingeladen und Zutritt nur für Mitglieder des Hegering Düsseldorf-Benrath.
Wir bitten die aktuellen Covid-Regeln zu beachten:
2G ist vorgeschrieben, d.h. bitte beim Einlass, auch zu dem Raum unserer Jahreshauptversammlung, die notwendige Bescheinigung vorlegen.
Mund-Nasenschutz ist, wenn nicht der Sitzplatz eingenommen wurde, obligatorisch.
Bitte registrieren Sie sich unbedingt als Gast des „Gasthaus Jägerhof“ mit der LUCA App oder schriftlich auf einem Meldeschein. So kann bei einer möglichen Kontrolle durch die Ordnungsbehörden und nicht erfolgter Registrierung vermieden werden, dass dann ein Bußgeld in der Höhe von Euro 150 fällig wird.
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Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet der obligatorische Stammtisch für Mitglieder und Gäste im Restaurantteil des Jägerhof statt.
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Stammtisch
06.07.2021
Am 07.07.21 sind wir wieder an gewohnter Stelle, Gasthaus Jägerhof in Urdenbach, anzutreffen.
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04.05.2021
Der Hegering Düsseldorf-Benrath wird morgen, Mittwoch den 05.05.2021, wieder einen Onlinestammtisch abhalten.
Der Testlauf, am Mittwoch den 07.04.2021, war feucht/fröhlich und sehr erfolgreich.
Organisiert wurde und wird der Onlinstammtisch von Prof. Dr. Felix Wölfle. Wer bisher noch nicht dabei war und gerne dazukommen will wende sich bitte an Herrn Wölfe.
04.05.2021
Kreisjägerschaft Mettmann warnt vor der Hasenpest
METTMANN |(RP dne) Die Kreisjägerschaft Mettmann warnt vor der auch für Menschen gefährlichen Hasenpest. Die Bakterieninfektion ist in einem tot am Wegesrand in Heiligenhaus gefundenen Hasenkadaver festgestellt worden. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts führten die Erreger 2019 bei 72 Menschen in Deutschland zur Tularämie. Falls diese Infektion mit zunächst grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit nicht rechtzeitig erkannt und mit Antibiotika behandelt wird, kann sie lebensbedrohlich werden. Deshalb rät die Kreisjägerschaft Spaziergängern dazu, auf den Wegen zu bleiben und Hunde stets angeleint zu lassen. Falls Hunde an toten Hasen, Kaninchen, Ratten, Mäusen oder Eichhörnchen schnuppern, müssten sie sorgfältig gereinigt werden. Hunde könnten laut der Warnung die Erreger aufnehmen und an Menschen weitergeben, ohne selbst ernsthaft zu erkranken.
09.11.2020
Kabinettsbeschluss
Bundesjagdgesetz wird nach 44 Jahren erneuert
Das Bundeskabinett hat heute eine umfassende Reform des Jagdrechtes beschlossen. Es enthält neue Ausbildungsinhalte und Vorschriften zur Jagd sowie zur Eindämmung von Wildverbiss im Wald.
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20.10.2020
Aus gegebenem Anlass (aktuelle Corona Vorschriften) fällt der monatliche Stammtisch bis auf weiteres aus.
10.09.2020
Die Schweinepest ist in Deutschland angekommen. Bericht wurde von unserem Jagdkollegen Sebastian D. gefunden und dem Hegering mitgeteilt.
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25.08.2020
Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
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LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt den Jagdbeitrag online
Dortmund, 24. August 2020, (LJV NRW). Unmittelbar nach der Abschaffung der Jagdabgabe durch das Land NRW hatte der Landesjagdverband entschieden, die Einführung eines Jagdbeitrages in gleicher Höhe vorzubereiten, damit Projekte zur Förderung des nordrhein-westfälischen Jagdwesens im Interesse unserer Mitglieder auch weiterhin unterstützt und sichergestellt werden können.
Damit alle LJV-Mitglieder diese Entscheidung nachvollziehen können und aus Überzeugung mittragen, erhielten die Kreisjägerschaften für ihre Jahreshauptversammlungen und die ihrer Hegeringe ein entsprechendes Interviewvideo, in dem LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg persönlich die Hintergründe und Notwendigkeit des Jagdbeitrags detailliert erläutert.
Coronabedingt konnten bisher nicht alle Jahreshauptversammlungen der Hegeringe und Kreisjägerschaften durchgeführt und somit auch dieses Interview nicht allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Daher finden alle LJV-Mitglieder das Interview mit LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg ab sofort vollständig auf der LJV-Homepage sowie unter http://bit.ly/Jagdbeitrag
Nachfolgend finden Sie ebenfalls Argumente für den Jagdbeitrag, der letztendlich für den Erhalt unserer jagdlichen Infrastruktur in NRW alternativlos ist:
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Notwendige jagdliche Projekte sichern
Mit dem Jagdbeitrag sollen wesentliche, bisher aus den Mitteln der Jagdabgabe bezuschusste Projekte zur Förderung des nordrhein-westfälischen Jagdwesens im Interesse unserer Mitglieder auch weiterhin unterstützt werden. Dies sind wichtige und notwendige Projekte, beispielsweise der Rheinisch-Westfälische Jäger, die Weiterbildungsangebote des LJV, die Durchführung von Jagdgebrauchshundprüfungen, die Einrichtungen zur Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden, die nordrhein-westfälischen Schweißhundstationen, der Neubau, der Ausbau und die Instandsetzung jagdlich genutzter Schießanlagen. Dazu gehört auch die hierfür unbedingt notwendige Beratung der Schießstandbetreiber sowie die durch nordrhein-westfälische Jäger betriebene Wildtiererfassung im Rahmen des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD).
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Finanzierungslücke schließen
Der Jagdbeitrag ersetzt weitestgehend die wegfallende Jagdabgabe in NRW. Diese wurde bisher von der Unteren Jagdbehörde beim Lösen des Jagdscheines erhoben. Weil mit Mitteln aus der Jagdabgabe wichtige und notwendige jagdliche Projekte gefördert wurden, ist diese Finanzlücke mit dem Jagdbeitrag zu schließen.
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Jägergeld in Jägerhand
Mit der Einführung des Jagdbeitrages wird die langjährige Forderung des Landesjagdverbandes „Jägergeld in Jägerhand!“ erfüllt. Aus den Mitteln der Jagdabgabe wurde das Jagdwesen in NRW gefördert. Es hat aber auch Fälle gegeben, in denen nichtjagdliche Projekte mit diesem Geld der Jägerschaft gefördert werden sollten. Dies wird mit dem zukünftigen Jagdbeitrag nicht mehr möglich sein.
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Unabhängigkeit sichern
In der Vergangenheit hatten die im LJV organisierten Jägerinnen und Jäger in NRW schmerzhaft erfahren, wie die durch das Land NRW erhobene Jagdabgabe als politisches Druckmittel gegen sie verwendet wurde. Systematisch wurden seinerzeit beantragte Förderungen aus den Mitteln der Jagdabgabe nicht bewilligt mit dem offensichtlichen Ziel, die im LJV organisierten Jägerinnen und Jäger einem politisch–ideologischen Willen zu unterwerfen.
Der Jagdbeitrag bietet nun der Jägerschaft die einmalige Chance, sich in allen Punkten von politischen und ideologischen Gängeleien unabhängig zu machen. Außerdem besteht nicht mehr die Gefahr, dass aus politisch motivierter Erwägung heraus auch Projekte jagdkritischer oder sogar jagdfeindlicher Organisationen gefördert werden können.
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Rechtskonforme Finanzierung jagdlicher Projekte
Die bisherige Jagdabgabe wurde von den unteren Jagdbehörden beim Lösen des Jagdscheins erhoben und durch das Land NRW zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Bereits seit über zehn Jahren gab es gegen diese Erhebung mehrfach Klagen einzelner Jäger. Im Wesentlichen warfen die Kläger dem Land NRW eine nicht rechtskonforme Erhebung und Verwendung der Jagdabgabe vor und forderten deshalb deren Abschaffung.
Auch der LJV hat diese rechtlichen Bedenken geteilt und die Landesregierung mehrfach darauf hingewiesen. Jedoch nicht mit dem Ziel, die grundsätzlich notwendige Jagdabgabe abzuschaffen, sondern um sie langfristig, vor allem für die Schießstände in NRW, zu sichern. Deshalb auch hat der LJV den Fortgang der Klageverfahren von Einzelpersonen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.
Mit dem Jagdbeitrag besteht zukünftig nicht mehr die Gefahr, dass dringend benötigte Fördermittel von heute auf morgen aus politischen oder juristischen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
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Schießstände sichern
Insbesondere die Finanzierung von Maßnahmen zur Herstellung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer jagdlichen Schießstände wäre ohne den Jagdbeitrag nicht mehr möglich. Die meisten Schießanlagen in NRW müssten im schlimmsten Fall geschlossen werden. Die Betreibervereine, zumeist Hegeringe und Kreisjägerschaften, müssten Insolvenz anmelden, da sie den dann folgenden behördlichen Auflagen, zum Beispiel Rückbauverpflichtungen, nicht nachkommen können.
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Keine finanzielle Mehrbelastung für LJV-Mitglieder
Der Jagdbeitrag wird durch die Kreisjägerschaften als ein gesonderter, weiterer LJV-Mitgliedsbeitrag erhoben werden. Da er in der Höhe der bisherigen Jagdabgabe erhoben werden soll, wird es so in der Regel zu keinen Mehrkosten für das einzelne Mitglied kommen. Mitglieder mit Jägerprüfung, aber ohne gelösten Jagdschein werden gefordert sein, mit Ihrem Jagdbeitrag aus Solidarität zur Förderung der jagdlichen Gemeinschaftsaufgaben beizutragen. Für LJV-Mitglieder, die keine Jägerprüfung absolviert haben, soll der Jagdbeitrag entfallen.
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Deutliche Vorteile für LJV-Mitglieder
Den Jagdbeitrag werden Mitglieder des LJV NRW zahlen. Im Gegenzug soll es für die LJV-Mitglieder deutliche Vergünstigungen bei der Nutzung der aus den Mitteln des Jagdbeitrags geförderten Angebote und Einrichtungen (z. B. Schießstände, Jagdgebrauchshundprüfungen, Weiterbildungsangebote, etc.) geben.
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Transparente und unabhängige Verwaltung
Mit der Verwaltung des Jagdbeitrags wird der LJV eine unabhängige und qualifizierte Stelle beauftragen, die alle Anträge auf eine Förderung aus den Mitteln des Jagdbeitrags neutral bearbeiten wird.
Diese sogenannte Fördermittelstelle wird auch die Projektdurchführung dauerhaft begleiten und den zweckkonformen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz überwachen.
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Getrennte Kasse
Die Mittel des Jagdbeitrags werden vollkommen losgelöst vom normalen LJV-Haushalt und damit dem normalen LJV-Mitgliedsbeitrag verwaltet werden. Sie sind als Fortbestand der bisherigen Fördermöglichkeiten zu begreifen.
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10.08.2020
Nationales Waffenregister Identifikationsnummern, kurz NWR genannt.
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Ab 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Dadurch sind auch wir Jäger betroffen und müssen handeln. Wir benötigen zwingend ab dem 01.09.2020 eine NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum Ankauf einer Gebrauchtwaffe, zum Verkauf einer Neuwaffe und zu gewissen Reparaturen an Ihren Bestandswaffen.
Wir benötigen:
•eine Personen-ID (beginnt mit einem P),
•eine Erlaubnis-ID unserer WBK(s) (beginnt mit einem E)
•eine Waffen-ID (beginnend mit einem W) Ihrer Bestandswaffen.
•ggf. die Waffenteile-ID (beginnend mit einem T), z.B. für einen Austauschlauf oder einen Schalldämpfer.
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Wo erhalten wir die ID`s?
Diese Daten erhalten wir auf sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde. (Viel Spaß auf der Behörde)
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23.07.2020
Waffengesetz - weitere Änderungen treten zum 1.9.2020 in Kraft, Beitrag des LJV.
Dortmund, 14. Juli 2020 (LJV). Die Änderung des Waffengesetzes wurde bereits Ende letzten Jahres beschlossen. Für Jäger wichtigste Änderungen sind bereits im Februar in Kraft getreten (siehe RWJ 3/2020). Der DJV hatte Fragen und Antworten zu den für Jäger wesentlichsten Gesetzesänderungen sowie eine Synopse des Gesetzestextes und seiner Anlagen veröffentlicht.
Zum 1.9.2020 treten nun weitere Änderungen des Waffengesetzes in Kraft.
Zu diesen gehören auch Änderungen bei der Anzeigepflicht, bei der zulässigen Magazingröße, wesentlichen Teilen und der Meldung zum Nationalen Waffenregister (NWR).
Ab dem 1.9.2020 müssen Büchsenmacher ihre Meldungen an das nationale Waffenregister mittels NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID´s) tätigen. Dies ID-Nummern des Nationalen Waffenregisters werden für jeden Waffenbesitzer, jede Waffenbesitzkarte sowie jede Waffe und jedes eintragungspflichtige Waffenteil automatisch durch das NWR vergeben. Waffenbesitzer, die ab dem 1.9. ihre NWR-ID´s benötigen, etwa für den Kauf einer Waffe beim Büchsenmacher oder die Abgabe einer solchen an diesen, können ihre NWR-ID´s bei der für sie zuständigen Waffenbehörde zuvor erfragen. Für das Überlassen von Waffen unter Privatleuten sind diese NWR-ID´s hingegen nicht notwendig. Für die Anzeige des Erwerbs oder des Überlassens sind „nur“ die Angaben erforderlich, die in § 37 WaffG genannt sind. Eine ausführliche Erläuterung zu den NWR-ID´s enthält das Informationsblatt des NWR unter: https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html
Zu den Angaben, die nach dem neuen § 37 WaffG ab Anfang September u. a. bei der Anzeige des Erwerbs oder des Überlassens einer Schusswaffe gemacht werden müssen, stellen die Waffenbehörden regelmäßig Formulare auf deren Internetseiten zur Verfügung. Diese sollte man sich vor dem Erwerb oder dem Überlassen von Waffen bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde abrufen, um die notwendigen Angaben zur Waffe sowie dem Käufer/Verkäufer erfassen zu können.
Auch ein Verbot „großer“ Magazine für Zentralfeuerwaffen tritt am 1. 9. in Kraft. Für entsprechende Langwaffen sind Magazine mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss verboten, für Kurzwaffen liegt die erlaubte Kapazität bei maximal zwanzig Schuss. Ab dem 1. 9. 2020 bleibt dann ein Jahr Zeit, größere Magazine, die bereits vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, bei der örtlichen Waffenbehörde anzumelden. Durch die Anmeldung sind diese Magazine dann keine „verbotenen Gegenstände“ im Sinne des Waffengesetzes und unterliegen auch nicht den erhöhten Aufbewahrungsanforderungen.
Waffenbesitzer, die zwischen dem 13.6.2017 und dem 1.9.2020 ein größeres (künftig verbotenes) Magazin erworben haben, müssen für den weiteren Besitz einen Antrag beim Bundeskriminalamt stellen.
Außerdem gelten neben Lauf, Verschluss und bei Kurzwaffen dem Griffstück ab dem 1.9.2020 auch Gehäuseteile und der Verschlussträger als „wesentliche Teile“. Solange diese Teile einer Komplettwaffe sind, ändert sich nichts. Sind aber überzählige Teile, zusätzliche Gehäuse oder Verschlussträger im Besitz, die bisher waffenrechtlich nicht beachtlich waren, müssen diese bis zum 1. September 2021 in die Waffenbesitzkarte eingetragen sein. Welche Waffenteile hier konkret betroffen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt bisher nur erste technische Vorgaben des BKA hierzu. Zudem hängt es wesentlich auch von den unterschiedlichen Waffenkonstruktionen ab. Hier sind noch viele Fragen zu klären. Bei klassischen Jagdwaffen wie Kipplaufbüchsen oder Repetierern wird sich wohl nicht allzu viel ändern.
Links zu den angesprochenen Formularen sowie weitere Informationen stehen unter www.ljv-nrw.de zur Verfügung.
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13.06.2020
Hier ist ein Beitrag unseres Hegeringmitgliedes,
Dankwart von Dörnberg, verlinkt und abzurufen.
Herr von Dörnberg berichtet über das Baumsterben im Garather-Forst.
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13.06.2020
Der Hegering trifft sich, selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Hygienevorschriften, wieder monatlich zu seinem gewohnten Stammtisch.
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13.06.2020
Jahreshauptversammlung;
unsere Jahreshauptversammlung findet am 15.07.2020 um 19 Uhr in unserem Stammlokal statt.
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17.03.2020
Die für den 06.05.2020 geplante Jahreshauptversammlung wird aus gegebenem Anlass auf den 03.06.2020 verschoben.
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17.03.2020
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Der Hegering-Stammtisch fällt bis auf Weiteres aus.
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20.02.2020
Neues Waffengesetz 2020: Messerverbote und Waffenverbotszonen
Über diesen Link könnt ihr die aktuellen Informationen bekommen.
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04.12.2019
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Der erste Stammtisch im Jahr 2020 findet am 08.01.2020 an
gewohnter Stelle statt.
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24.09.2019
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Am Donnerstag den 28.11.2019 findet wieder unser Jagdessen statt.
Wir treffen uns, ab 17:00 Uhr, im traditionsreichen Brauerei-
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ausschank ›Im GoldenenKessel‹ mitten in der Düsseldorfer Altstadt.
(begrenzte Personenzahl)
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04.09.2019
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Die diesjährige Hubertusmesse findet am 20. Oktober in St.Cäcilia, um 11:45 statt. Anschließend, ca. ab 14:00, wird im Stift St.Cäsilia gefeiert. Für Speisen, Getränke und Unterhaltung ist gesorgt.
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04.09.2019
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Hegering-Schießen
Wir haben unser diesjähriges Hegering-Schießen für den 22.11.2019 eingeplant.
Wir werden in Mönchengladbach, Schießstand in der Bungt, schießen. Möglichkeiten bestehen 100m Bahn und laufender Keiler.
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06.06.2019
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Wir hatten am 05.06.2019 unsere Jahreshauptversammlung. In einer harmonischen Runde wurde sehr viel bewegt. Ein Vorstand, mit neuer Zusammensetzung, wurde gewählt und damit die Weichen für einen verjüngten und aktiven Hegering Düsseldorf-Benrath gestellt.
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11.04.2019
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Der Stammtisch am 01.05.2019 wird auf den 08.05.2019 verlegt.
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29.03.2019
Der Stammtisch am 03.04.2019 wird auf den 10.04.2019 verlegt.
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20.03.2019
Jahreshauptversammlung 2018/19
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Wir laden Sie ganz herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung des Hegering Benrath ein.
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Die Jahreshauptversammlung findet am 05.06.2019 um 19 Uhr in unserem Stammlokal Gasthaus Jägerhof, Urdenbacher Dorfstrasse 22, 40593 Düsseldorf-Urdenbach, statt.
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Nachfolgend die Tagesordnung:
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Nachfolgend die Tagesordnung:
• Begrüssung & Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Totenehrung
• Mitgliederehrungen
• Jahresbericht(e) 2017 & 2018
• Kassenbericht
• Beschluss über die Mahnbescheid-Kosten casus Brandschert
• Entlastung des Vorstandes.
• Vorstandswahl
• Wahl von 2 Kassenprüfern
• Hubertusmesse 2019
• Verschiedenes
Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen.
Waidmannsheil
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